Immobiliensachverständiger

Betreuung

Im Rahmen von Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen kann es notwendig sein, eine Immobilie zu verkaufen, die dem betreuten Individuum gehört, um anfallende Ausgaben zu decken. Hierbei ist es üblich, dass das Gericht den Nachweis des Verkehrswerts (Marktwerts) der Immobilie mittels eines Sachverständigengutachtens verlangt, um Verkäufe zu vermeiden, die unterhalb des tatsächlichen Wertes liegen.

Im Zuge einer Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht unter Umständen die Notwendigkeit, eine Immobilie der betreuten Person zu verkaufen, um den laufenden Bedarf zu decken. Eine solche Maßnahme erfordert in der Regel einen gerichtlichen Nachweis des aktuellen Marktwerts der Immobilie durch ein entsprechendes Gutachten, um unzureichende Verkäufe zu vermeiden.

Im Falle einer Betreuung spielt die Immobilienbewertung eine Rolle, da der Wert von Immobilien ein wichtiger Faktor bei der Festlegung des Vermögens des Betreuten ist. Wenn der Betreute beispielsweise eine Immobilie besitzt, kann diese als Vermögen in seine finanzielle Situation einbezogen werden. Eine korrekte Bewertung der Immobilie ist daher wichtig, um den tatsächlichen Wert des Vermögens zu ermitteln und entsprechende Entscheidungen treffen zu können. Außerdem kann die Immobilienbewertung auch relevant sein, wenn es darum geht, die Wohnsituation oder den Verkauf der Immobilie im Interesse des Betreuten zu regeln.

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