Denkmalschutz-AfA

Die Denkmalschutz-Abschreibung (kurz Denkmalschutz-AfA) ist eine steuerliche Vergünstigung für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien. Sie ist eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung (AfA) und ermöglicht es, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Erhaltung des Denkmals steuerlich geltend zu machen.

Die Denkmalschutz-AfA wird vom deutschen Staat als Anreiz für die Erhaltung und Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden gewährt. Die Höhe der AfA beträgt 9% der Herstellungskosten des denkmalgeschützten Gebäudes über einen Zeitraum von 10 Jahren. Hierbei werden die Kosten für den Kauf oder die Herstellung des denkmalgeschützten Gebäudes sowie die Kosten für die erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt.

Im Gegensatz zur herkömmlichen linearen AfA, bei der die jährliche Abschreibung auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten basiert und jedes Jahr gleich bleibt, ist die Denkmalschutz-AfA progressiv. Das bedeutet, dass die Abschreibung in den ersten Jahren höher ist und im Laufe der Zeit abnimmt.

Die Denkmalschutz-AfA ist jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden. So muss das Gebäude unter Denkmalschutz stehen und es dürfen nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Eintragung des Gebäudes in das Denkmalregister angefallen sind. Außerdem muss das Gebäude nach Abschluss der Sanierungsarbeiten für mindestens zehn Jahre selbstgenutzt oder vermietet werden.

Die Denkmalschutz-AfA ist somit eine wichtige Unterstützung für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, um die Erhaltung und Restaurierung dieser historischen Gebäude zu fördern.

Zurück zur Übersicht

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E Mail an info@taxator-immobilienbewertung.de oder rufen Sie uns an: 053142879692

Kontaktformular
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner