Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts und umfasst alle Vorschriften und Regelungen, die für die Planung und Steuerung der baulichen Nutzung des Bodens durch die Gemeinden und Städte gelten. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung und legt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben fest.

Das Bauplanungsrecht beinhaltet insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), das die Grundlage für die Bauleitplanung darstellt. Es regelt, wie Bauleitpläne aufgestellt, geändert und aufgehoben werden. Das Bauplanungsrecht legt auch die Grundsätze für die Nutzung des Bodens fest, wie z.B. die Erhaltung und Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, die Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur oder den Schutz von Natur und Landschaft.

Des Weiteren ist im Bauplanungsrecht geregelt, welche Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden. So müssen Bauvorhaben im Einklang mit den Bauleitplänen stehen und dürfen die öffentlichen Belange wie Umwelt- und Denkmalschutz nicht beeinträchtigen. Zudem müssen sie den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen und eine Baugenehmigung erhalten.

Das Bauplanungsrecht betrifft somit alle Akteure im Baubereich, angefangen von der Planung über die Errichtung bis hin zur Nutzung von Gebäuden. Es dient dazu, eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen und die Interessen der verschiedenen Akteure wie Bürgerinnen und Bürger, Investoren, Umwelt- und Naturschützer sowie der Verwaltung angemessen zu berücksichtigen.

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