Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Planungshoheit und dient der langfristigen Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Sie umfasst die Erstellung von Bauleitplänen wie dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein grobmaschiger Plan, der die Nutzung des gesamten Gemeindegebiets regelt. Er gibt vor, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Freizeit und Erholung oder für öffentliche Zwecke vorgesehen sind. Der FNP bildet somit die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein detaillierterer Plan, der für einzelne Bereiche des Gemeindegebiets erstellt wird. Er legt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Straßenführung und die Grünflächen fest. Der B-Plan ist somit bindend für alle Bauvorhaben in dem betreffenden Bereich.

Die Bauleitplanung wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung durchgeführt und ist ein offener Prozess, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden können. Hierzu werden regelmäßig Bürgerbeteiligungen und öffentliche Auslegungen durchgeführt, um den Dialog mit der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Die Bauleitplanung dient der Schaffung einer sinnvollen und nachhaltigen räumlichen Entwicklung. Sie ermöglicht eine geordnete Bebauung und schafft eine Balance zwischen den verschiedenen Interessen wie Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Wohnen und Gewerbe. Die Bauleitplanung stellt somit sicher, dass die städtebauliche Entwicklung langfristig gesteuert und geplant wird und alle Interessen angemessen berücksichtigt werden.

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