Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist eine Dokumentation über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch. Er ist verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen.

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist jeder Eigentümer oder Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis für sein Gebäude oder seine Wohnung vorzulegen, wenn er diese vermieten oder verkaufen möchte. Auch bei der Neuvermietung oder bei einer Bestandsaufnahme im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist ein Energieausweis erforderlich.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis von Gebäudedaten wie Baujahr, Gebäudeform, Dämmung, Fenster, Heizung etc. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der Bewohner, die in der Regel aus den letzten drei Jahren stammen.

Der Energieausweis soll die energetische Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung transparent machen und hilft bei der Einschätzung der Energieeffizienz. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch, die Energieeffizienzklasse, den CO2-Ausstoß sowie Einsparpotenziale bei Sanierungsmaßnahmen.

Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, damit der potenzielle Käufer oder Mieter sich ein Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen kann. Bei einer Verletzung der Ausweispflicht können Bußgelder verhängt werden.

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