Wann benötige ich eine Abrissgenehmigung?

Eine Abrissgenehmigung wird in der Regel dann benötigt, wenn ein Gebäude oder eine bauliche Anlage abgerissen werden soll. Es gibt jedoch Ausnahmen und es kommt auch darauf an, in welchem Bundesland man sich befindet, da die Regelungen zur Abrissgenehmigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Grundsätzlich ist eine Abrissgenehmigung erforderlich, wenn das betreffende Gebäude oder die bauliche Anlage in einem Bebauungsplan oder in einem städtebaulichen Vertrag als erhaltenswert ausgewiesen ist. Außerdem kann eine Abrissgenehmigung erforderlich sein, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Gebiet liegt, das als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

Auch wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, das nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde, kann eine Abrissgenehmigung erforderlich sein. Denn in einigen Städten und Gemeinden gelten für solche Gebäude besondere Schutzregelungen, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum zu erhalten.

Es ist empfehlenswert, sich vor dem geplanten Abriss immer bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob eine Abrissgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall ist es besser, eine Genehmigung einzuholen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn man eine Abrissgenehmigung beantragen möchte, muss man in der Regel eine Vielzahl von Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Dazu gehören unter anderem Pläne des Gebäudes, Gutachten über den Zustand des Gebäudes sowie eine Beschreibung des geplanten Abbruchverfahrens.

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