Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein Rechtsinstitut des deutschen Immobilienrechts und bezeichnet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen. Dabei wird das Erbbaurecht in der Regel für einen langen Zeitraum von bis zu 99 Jahren vergeben.
Die rechtlichen Grundlagen für das Erbbaurecht finden sich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Errichtung eines Erbbaurechts, die Laufzeit, die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten und des Grundstückseigentümers sowie die Übertragbarkeit des Erbbaurechts.
Das Erbbaurecht bietet dem Erbbauberechtigten die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen, ohne das Grundstück selbst erwerben zu müssen. Hierdurch können insbesondere öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser, aber auch Privatpersonen wie beispielsweise Hausbesitzer, die nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, ein Bauwerk zu errichten.
Für den Erbbauberechtigten ergeben sich durch das Erbbaurecht allerdings auch gewisse Einschränkungen. So ist er verpflichtet, eine jährliche Erbbauzinszahlung an den Grundstückseigentümer zu leisten und unterliegt bestimmten Bauvorschriften, die sich aus dem Erbbaurechtsvertrag ergeben. Auch ist das Erbbaurecht nur begrenzt übertragbar.
Insgesamt stellt das Erbbaurecht ein wichtiges Instrument zur Nutzung von Grundstücken dar und bietet sowohl für den Erbbauberechtigten als auch den Grundstückseigentümer eine Reihe von Vorteilen.
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