Wie wird ein Flächennutzungsplan erstellt?

Die Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) erfolgt in mehreren Schritten und umfasst verschiedene Beteiligte und Verfahren. Hier sind die wichtigsten Schritte bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans:

Planungsraum definieren: Zunächst muss der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans festgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine sogenannte Abgrenzungsentscheidung, die von der zuständigen Behörde getroffen wird.

Bestandsaufnahme und Analyse: In diesem Schritt wird eine Bestandsaufnahme des Planungsraums durchgeführt, um die vorhandenen Nutzungen, Infrastrukturen und Potenziale zu ermitteln. Hierbei können beispielsweise Datenerhebungen, Befragungen oder Ortsbesichtigungen durchgeführt werden.

Ziel- und Handlungskonzept: Auf Grundlage der Bestandsaufnahme wird ein Ziel- und Handlungskonzept erstellt, das die zukünftige räumliche Entwicklung des Planungsraums festlegt. Hierbei werden beispielsweise Ziele, Leitbilder oder Strategien formuliert.

Planentwurf: Auf Grundlage des Ziel- und Handlungskonzepts wird ein Planentwurf erstellt, der die räumlichen Darstellungen und textlichen Festlegungen enthält. Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Planfeststellung: Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Planentwurf ggf. angepasst und erneut öffentlich ausgelegt. Im Anschluss wird der Flächennutzungsplan durch einen Beschluss des zuständigen Gremiums (z.B. Gemeinderat) festgestellt und tritt damit in Kraft.

Umsetzung: Der Flächennutzungsplan dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und anderen städtebaulichen Maßnahmen. Daher muss er regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die Erstellung eines Flächennutzungsplans ist ein langwieriger und komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren (z.B. Planer, Politik, Bürger) erfordert. Ziel ist es, eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Planungsraums zu gewährleisten und die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft zu berücksichtigen.

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